Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag:

 

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt

oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

 

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur

Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

 

3. Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast

Schadenersatz zu leisten.

 

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den

vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotelier

ersparten Aufwendungen.

 

5a. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene

Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

 

5b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer

des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

 

Bei Zimmerreservierungen in Hotels, Gasthöfen und Pensionen

gelten folgende Rücktrittspauschalen:

 

Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn:

10% des Reisepreises

Bis zum 21. Tag vor Reisebeginn:

20% des Reisepreises

Bis zum 11. Tag vor Reisebeginn:

40% des Reisepreises

Bis zum   7. Tag vor Reisebeginn:

60% des Reisepreises

Danach:

80% des Reisepreises

 

Wir empfehlen bei längerem Aufenthalt den Abschluss einer

Reiserücktrittskostenversicherung.

 

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