Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt
oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast
Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den
vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotelier
ersparten Aufwendungen.
5a. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer
des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
Bei Zimmerreservierungen in Hotels, Gasthöfen und Pensionen
gelten folgende Rücktrittspauschalen:
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Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: |
10% des Reisepreises |
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Bis zum 21. Tag vor Reisebeginn: |
20% des Reisepreises |
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Bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: |
40% des Reisepreises |
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Bis zum 7. Tag vor Reisebeginn: |
60% des Reisepreises |
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Danach: |
80% des Reisepreises |
Wir empfehlen bei längerem Aufenthalt den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung.